AGB
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote der Lagoo GmbH (nachfolgend „Lagoo"), namentlich für:
- Segelkurse (u.a. Segelschein Kat. D, Intensiv- und Weekendkurse) auf dem Zürichsee sowie an weiteren Kursorten in der Schweiz;
- Meilentörns und mehrtägige Segel- bzw. Motorbootreisen im In- und Ausland.
Die nachfolgenden „Allgemeinen Bestimmungen" gelten für beide Angebotstypen gleichermassen. Für Meilentörns gelten zusätzlich die „Ergänzenden Bestimmungen für Meilentörns" weiter unten; bei Widersprüchen gehen diese vor. Für die Vermittlung von Yacht-Charter-Leistungen gelten zusätzlich die „Ergänzenden Bestimmungen für Vermittlungsgeschäft".
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 Abschluss und Inhalt des Vertrags
1.1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Zum Abschluss des Vertrags sind zum einen die vorliegenden AGB sowie die vollständigen Angaben zur Anmeldung durch den Teilnehmer (nachfolgend auch TN genannt) erforderlich. Zum anderen bedarf es der vollständigen Bezahlung der Veranstaltung gemäss den Buchungsbestimmungen für Lagoo-Anlässe gemäss Art. 2 AGB nachstehend. Eine Kauf-/Anmeldebestätigung per E-Mail seitens der Lagoo GmbH (Lagoo genannt) erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlung des Gesamtbetrags automatisch.
Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Online-Ausschreibung der Veranstaltung, den vorliegenden AGB sowie den allfälligen Anmeldeinformationen. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt ausschliesslich im Online-Buchungs- und Reservationsportal von Lagoo auf der Website https://lagoo.ch. Diese AGB gelten bei der Anmeldung/Reservation der Veranstaltung als zur Kenntnis genommen und vom TN akzeptiert. Ergänzend dazu sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220) anwendbar. Individuelle Vereinbarungen zwischen Lagoo und dem TN bleiben vorbehalten, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein. Korrespondenz über E-Mail, WhatsApp und SMS ist explizit akzeptiert.
Wenn zulässig, bleiben die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG, SR 944.3) anwendbar, sofern und soweit dieses auf das Vertragsverhältnis zwischen Lagoo und dem TN Anwendung findet. Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Unterbringung einschliesst:
- Beförderung
- Unterbringung
- Andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn du im Bestellprozess auf „Jetzt Kaufen" oder einen vergleichbaren Button klickst. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigst du, dass du diese AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hast und akzeptierst.
Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Vertrags dar. Du erhältst eine Bestellbestätigung per E-Mail, in der die AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung nochmals verlinkt sind.
Art. 2 Buchungsbestimmungen für Segelkurse/Anlässe von Lagoo
Vorbehaltlich Art. 7 AGB nachstehend ist eine Buchung persönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
2.1 Zahlung
Der volle Betrag muss mit der definitiven Online-Registration/Anmeldung umgehend online mit Kreditkartenzahlung oder mit alternativer Zahlungsmethode in der vorgegebenen Frist bezahlt werden.
2.2 Annullierungskosten/Bearbeitungsgebühr
(Alle Gebühren beziehen sich auf den Gesamtbetrag)
2.2.1 Die Annullierungskosten – bei Angeboten, die CHF 1'000 übersteigen – betragen im Minimum CHF 390.00.
2.2.2 Abmeldung Segelkurse & Veranstaltungen im In- & Ausland: 30% bis 30 Tage vor Anlass · 50% 20–29 Tage vor Anlass · 75% 10–19 Tage vor Anlass · 100% 0–9 Tage vor Anlass.
2.3 Teilnahmeberechtigung
Online-Buchungen können von Lagoo – ohne Begründung – innerhalb von 3 Arbeitstagen zurückgewiesen werden.
2.4 Zusätzliche Buchungsbestimmungen
In Sportarten wie dem Segeln kann es zusätzliche Buchungsbestimmungen geben. Solche würden bei der Ausschreibung bzw. der Buchungsseite entsprechend publiziert.
Art. 3 Versicherungen
Die von Lagoo benutzten Boote sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des TN, die für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Versicherungen abzuschliessen, so namentlich Vertragsrücktrittsversicherung/Annullierungskostenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Versicherung der Such-, Bergungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt) mit Einschluss von Wassersportunfällen.
Bergung, Rettung und Rückführung im Not- oder Krankheitsfall erfolgen in jedem Fall auf Kosten des TN, soweit diese nicht durch eine eigene Versicherung des TN gedeckt sind. Lagoo übernimmt diese Kosten nicht und haftet nicht für deren Ausbleiben.
Art. 4 Pflichten der Mitsegler
Jeder Mitsegler ist verpflichtet, die Anweisungen des Schiffsführers sowie des jeweiligen Wachführers strikt zu befolgen. Dabei hat jeder Mitsegler auf seine persönliche Sicherheit zu achten und bei Bedarf oder auf Anweisung des Schiffsführers eine Rettungsweste sowie einen Lifebelt oder eine Lifeline zu tragen. Die eigenverantwortliche Beachtung der Sicherheitsvorschriften ist von höchster Priorität.
Art. 5 Haftungsausschluss
Jeder Mitsegler nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und verzichtet auf etwaige Ersatzansprüche für Personen- und/oder Sachschäden gegenüber dem Schiffsführer, den anderen Mitseglern sowie dem Eigner, sofern dieser ebenfalls Mitsegler ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Der Haftungsausschluss greift jedoch nicht, wenn der Schaden von einer Haftpflichtversicherung übernommen wird oder vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Art. 6 Übertragung auf einen anderen TL
Erkrankt ein Teamleiter (TL) vor der Veranstaltung oder ist er aus einem anderen wichtigen Grund nicht in der Lage, die Veranstaltung selbst zu leiten, so ist Lagoo berechtigt und verpflichtet, die Leitung der Veranstaltung einem ebenso geeigneten TL zu übertragen.
Art. 7 Abtretung an einen anderen TN
Ist der TN daran gehindert, an einer Veranstaltung teilzunehmen, auf welche das Bundesgesetz über Pauschalreisen Anwendung findet, so kann er sein Teilnahmerecht an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er Lagoo spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltungen in der Schweiz bzw. 60 Tage bei Veranstaltungen im Ausland informiert. Der vorgeschlagene neue TN und der Abtretende haften solidarisch für den Preis sowie für allfällige durch die Abtretung entstehenden Kosten.
Art. 8 Annullierung der Veranstaltung
Sagt Lagoo die Veranstaltung vor deren Durchführung aus einem nicht vom TN zu vertretenden Umstand ab, so kann der TN zwischen einer gleichwertigen Ersatzveranstaltung und der Rückerstattung des vollen Preises wählen.
Beruht die Annullierung auf höherer Gewalt (namentlich Pandemien, behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände) und handelt es sich bei der betroffenen Veranstaltung nicht um eine Pauschalreise im Sinne von Art. 1.1 dieser AGB, ist Lagoo berechtigt, bereits nachweislich entstandene und nicht rückforderbare Kosten (z.B. Materialbeschaffung, Leistungen Dritter) vor der Rückerstattung in Abzug zu bringen. Handelt es sich um eine Pauschalreise, richten sich die Ansprüche des TN zwingend nach Art. 10 PRG.
Art. 9 Anpassungen und Änderungen des Programms der Veranstaltung
Lagoo ist aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen jederzeit berechtigt, das in der Ausschreibung beschriebene Programm anzupassen, ohne dass dem TN daraus ein Anspruch auf Rücktritt oder Rückerstattung des Preises erwächst.
Art. 10 Qualitätssicherung und Haftung von Lagoo
Lagoo haftet dem TN für die gehörige Vertragserfüllung und garantiert, dass die TL über ausreichende Ausbildung und Erfahrung verfügen. Für andere Schäden als Personenschäden ist die Haftung von Lagoo maximal auf das Zweifache des Preises für die Veranstaltung beschränkt.
Art. 11 Qualitätssicherung und Pflichten des TN
Der TN ist verpflichtet, die Weisungen des TL strikt zu befolgen. Bei Nichteinhaltung ist der TL zum Ausschluss des TN berechtigt, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
Der TN ist verpflichtet, den TL von sich aus über allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen oder sonstige für die sichere Teilnahme relevanten Umstände zu informieren. Verschweigt ein TN solche Umstände, die er bei wahrheitsgemässer Angabe hätte offenlegen müssen, ist Lagoo berechtigt, den TN von der Teilnahme auszuschliessen — auch noch vor Antritt der Veranstaltung —, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht. Der TN haftet Lagoo gegenüber für sämtliche Mehrkosten, die durch die Verschweigung entstehen.
Art. 12 Beanstandungen des TN
Der TN muss jeden Mangel der Veranstaltung so bald wie möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Veranstaltung, schriftlich bei Lagoo melden.
Art. 13 Erhebung und Verwendung von Daten
Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des TN dürfen von Lagoo für Kommunikationszwecke genutzt werden.
Art. 14 Gerichtsstand
Streitigkeiten zwischen Lagoo und dem TN unterstehen dem Schweizerischen Recht. Örtlich zuständig ist das ordentliche Gericht am Sitz von Lagoo.
Art. 15 Nebenbestimmungen
Streitigkeiten zwischen Mitseglern beurteilen sich nach Schweizerischem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR MEILENTÖRNS
Art. 1 Geltungsbereich
Diese ergänzenden Bestimmungen gelten für alle Meilentörn-Angebote der Lagoo GmbH (nachfolgend „Lagoo") und ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese Bestimmungen vor.
Art. 2 Vertragsabschluss und Buchung
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch die vollständige Anmeldung des Teilnehmers (TN) über den Lagoo Online-Shop sowie die Bezahlung gemäss Art. 2.2. Eine Buchungsbestätigung per E-Mail erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlungseingang.
2.2 Zahlung
Anzahlung: Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags fällig. Restzahlung: Die Restzahlung von 70% hat spätestens 90 Tage vor Törnbeginn zu erfolgen. Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen weniger als 90 Tage vor Törnbeginn ist der Gesamtbetrag bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung sofort fällig.
2.3 Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung des Meilentörns setzt eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Diese wird individuell von Lagoo vorgegeben.
Art. 3 Stornierung und Rücktritt durch Teilnehmer
3.1 Stornogebühren
Bei Stornierung durch den TN gelten folgende Gebühren (bezogen auf den Gesamtbetrag). Meilentörns im Ausland: Bis 90 Tage vor Törnbeginn 50% des Törnpreises · 0–90 Tage vor Törnbeginn 100% des Törnpreises. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120 pro Person, maximal jedoch CHF 200 pro Buchung erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.
3.2 Form der Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an info@lagoo.ch erfolgen. Massgebend ist das Eingangsdatum bei Lagoo.
3.3 Ersatzperson stellen
Du hast die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, die alle Teilnahmebedingungen erfüllt. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 120 pro Person sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson den Törn nicht zum gleichen Preis antritt.
3.4 Vorzeitiger Abbruch
Wird der Törn durch den TN vorzeitig abgebrochen, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
3.5 No-Show
Wenn du zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinst (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
Art. 4 Annullierung durch Lagoo
4.1 Ansprüche bei Annullierung vor Törnbeginn
Sagt Lagoo den Meilentörn vor Törnbeginn aus einem nicht vom TN zu vertretenden Grund ab, stehen dem TN — soweit der Meilentörn eine Pauschalreise im Sinne von Art. 1.1 der allgemeinen Bestimmungen darstellt — die zwingenden Ansprüche gemäss Art. 10 PRG zu. Lagoo bietet dem TN in diesem Fall in der Regel zunächst wahlweise an: (a) Teilnahme an einem gleichwertigen oder höherwertigen Ersatztörn, sofern verfügbar; oder (b) Teilnahme an einem minderwertigen Ersatztörn samt Rückerstattung der Preisdifferenz. Nimmt der TN keines dieser Angebote an oder kann Lagoo keinen Ersatztörn anbieten, hat der TN Anspruch auf volle Rückerstattung sämtlicher bereits geleisteter Zahlungen. Ein von Lagoo freiwillig angebotener Gutschein anstelle einer Bargeldrückerstattung kann vom TN abgelehnt werden. Handelt es sich ausnahmsweise nicht um eine Pauschalreise im Sinne von Art. 1.1, gilt sinngemäss Art. 8 der allgemeinen Bestimmungen.
Bei Abbruch eines bereits begonnenen Törns gilt Art. 6 dieser Bestimmungen.
4.2 Annullierungsgründe
Eine Annullierung durch Lagoo kann erfolgen bei: Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Mitteilung spätestens 2 Wochen vor Abreise) · Mangelnder Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes · Höherer Gewalt, Unruhen, Streik · Anderen Umständen, die es im Interesse der TN ratsam erscheinen lassen, auf die Durchführung zu verzichten.
4.3 Kein zusätzlicher Schadenersatz
Vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des PRG haben TN keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Annullierung durch Lagoo, der über die in Art. 4.1 genannten Ansprüche hinausgeht.
Art. 5 Programmänderungen und Anpassungen
5.1 Unwesentliche Änderungen
Lagoo ist aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen, zugunsten der Sicherheit oder aus organisatorischen Gründen (z.B. Ausfall des vorgesehenen Schiffs) jederzeit berechtigt, das Törnprogramm in Bezug auf unwesentliche Punkte anzupassen, ohne dass den TN daraus ein Rücktrittsrecht erwächst. Als unwesentlich gilt insbesondere der Wechsel des Abfahrts- oder Zielhafens innerhalb derselben Segelregion (Beispiel: Split auf Sukošan), sofern ein gleichwertiges Ersatzschiff gemäss Art. 5.4 gestellt wird.
5.2 Wesentliche Änderungen vor Törnbeginn
Als wesentlich gilt insbesondere der Wechsel des Segelreviers oder Landes (Beispiel: St. Martin auf BVI/Tortola) oder die Gestellung eines nicht gleichwertigen Ersatzschiffs. Bei einer solchen Änderung informiert Lagoo alle angemeldeten TN unverzüglich in Textform (E-Mail) und bietet, sofern verfügbar, einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatztörn gemäss Art. 5.4 an. Der TN hat ab Erhalt der Mitteilung 7 Tage Zeit, das Ersatzangebot anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Reagiert der TN innert dieser Frist nicht, gilt dies als Rücktritt; Lagoo erstattet in diesem Fall den vollen Preis zurück. Steht kein gleichwertiger Ersatztörn zur Verfügung, hat der TN in jedem Fall Anspruch auf volle Rückerstattung des Preises.
Bei sonstigen wesentlichen Programmänderungen vor Törnbeginn informiert Lagoo alle angemeldeten TN so bald wie möglich und gibt allfällige Preisauswirkungen an. TN haben das Recht, ohne Entschädigung, aber unter Rückerstattung des Preises vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wesentliche Änderungen nach Törnbeginn
Kommt es nach Törnbeginn aufgrund von Sicherheitsbeeinträchtigungen, schlechten Witterungsbedingungen, Verhinderung des Skippers oder unvorhergesehenen Umständen zu wesentlichen Programmänderungen, trifft der Skipper angemessene Vorkehrungen zur Weiterführung des Törns. Lagoo ersetzt den TN den entstandenen Schaden; die Höhe entspricht dem Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und der erbrachten Dienstleistung.
5.4 Definition Gleichwertigkeit
Ein Ersatzangebot gilt als gleichwertig, wenn es hinsichtlich Schiffskategorie (Kabinenzahl, Baujahr/Zustand), Anzahl Segeltage bzw. Seemeilen, Reisedatum (innerhalb von 14 Tagen des ursprünglichen Termins) und Preis dem ursprünglich gebuchten Meilentörn entspricht oder diesen übertrifft. Im Zweifelsfall entscheidet Lagoo nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der Interessen der TN.
5.5 Preisänderungen
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren, bei erheblichen Wechselkursänderungen oder Mehrwertsteuern können wir die Preise entsprechend anpassen.
Art. 6 Abbruch oder Unterbruch des Törns
Muss ein Törn aufgrund von Sicherheitsbeeinträchtigungen, schlechten Witterungsbedingungen, Krankheit des Skippers oder unvorhergesehenen Umständen abgebrochen bzw. unterbrochen werden, ersetzt Lagoo den TN den entstandenen Schaden; die Höhe entspricht dem Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und der erbrachten Dienstleistung.
Art. 7 Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen
TN nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Teilnahmebedingungen aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophen, politische Unruhen o.ä.) und/oder behördlicher Anordnungen kurzfristig ändern können. Muss der Törn deswegen angepasst, verschoben oder abgesagt werden, richten sich die Ansprüche des TN ausschliesslich nach Art. 4, Art. 5 und Art. 6 dieser Bestimmungen. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Art. 8 Haftung Lagoo
8.1 Qualitätssicherung
Lagoo haftet den TN gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung. Lagoo garantiert, dass seine Skipper über eine für die Leitung des Törns genügende Ausbildung und Erfahrung verfügen.
8.2 Haftungsausschluss
Lagoo haftet den TN gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf: Versäumnisse der TN · Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Leistungserbringung nicht beteiligt sind · Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Lagoo trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Der Haftungsausschluss nach Art. 8.2 gilt nicht, soweit der Schaden von Lagoo oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, oder soweit zwingende Bestimmungen des PRG entgegenstehen.
8.3 Haftungsbeschränkung
Für andere Schäden als Personenschäden ist die Haftung von Lagoo maximal auf das Zweifache des Preises für den Meilentörn beschränkt. Lagoo haftet weder bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, sonstigen Unregelmässigkeiten noch beim Verlust des Gepäcks, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lagoo oder ihren Hilfspersonen zurückzuführen.
Art. 9 Pflichten und Verantwortung der Teilnehmer
9.1 Weisungen befolgen
TN sind verpflichtet, die Weisungen des Skippers strikt zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Skipper zum sofortigen Ausschluss des TN berechtigt. Der TN hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der Törnkosten.
9.2 Offenlegungspflicht
TN sind verpflichtet, den Skipper von sich aus über allfällige physische oder psychische Beeinträchtigungen sowie Medikamenteneinnahme zu informieren. Ohne gegenteilige Information garantieren TN, dass sie sämtliche Voraussetzungen gemäss Ausschreibung erfüllen. Bei Verletzung der Offenlegungspflicht ist der Skipper zum Ausschluss des TN berechtigt und jegliche Haftung von Lagoo wird ausgeschlossen. Der TN hat keinen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung.
Wird eine Verschweigung bereits vor Törnbeginn entdeckt, ist Lagoo berechtigt, den TN von der Teilnahme auszuschliessen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht. Der TN haftet Lagoo gegenüber für sämtliche Mehrkosten, die durch die Verschweigung entstehen, namentlich Kosten für Bergung, medizinische Notfallmassnahmen, Rückführung sowie Mehrkosten für die übrigen Teilnehmer.
9.3 Segelkenntnisse
TN garantieren, dass sie über die in der Ausschreibung geforderten Segelkenntnisse und Erfahrungen verfügen.
9.4 Schiffsordnung
TN verpflichten sich, die Schiffsordnung einzuhalten. Diese wird vor Törnbeginn kommuniziert und ist Bestandteil dieser AGB.
Art. 10 Versicherungen
10.1 Verantwortung Teilnehmer
Es liegt in der alleinigen Verantwortung der TN, die erforderlichen Versicherungen abzuschliessen. TN sind speziellen Risiken ausgesetzt, die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden.
10.2 Empfohlene Versicherungen
Lagoo empfiehlt dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung/Annullierungskostenversicherung (deckt Stornokosten bei Rücktritt) · Skipperhaftpflichtversicherung (deckt subsidiär Schadenereignisse, welche nicht durch die Kasko- und Haftpflichtversicherung der gecharterten Yacht gedeckt sind) · Charter-Kautionsversicherung (deckt die beim Vercharterer hinterlegte Kaution bei Einbehaltung) · Kranken- und Unfallversicherung mit Einschluss von Wassersportunfällen · Such-, Bergungs- und Rückführkostenversicherung.
10.3 Versicherungspartner
Lagoo empfiehlt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Yachtversicherungen wie PANTAENIUS oder vergleichbaren Anbietern.
10.4 Bergung, Rettung und Rückführung
Bergung, Rettung und Rückführung im Not- oder Krankheitsfall erfolgen in jedem Fall auf Kosten des TN, soweit diese nicht durch eine eigene Versicherung des TN gemäss Art. 10.2 gedeckt sind. Lagoo übernimmt diese Kosten nicht und haftet nicht für deren Ausbleiben. Der TN bestätigt mit der Buchung, vor Törnbeginn über eine ausreichende Such-, Bergungs- und Rückführkostenversicherung zu verfügen bzw. eine solche abzuschliessen.
Art. 11 Leistungsumfang
11.1 Inkludierte Leistungen
Der Törnpreis umfasst die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Leistungen (z.B. Einzelkabine, Skipper, Ausbildung).
11.2 Nicht inkludierte Leistungen
Nicht im Preis enthalten sind insbesondere: Verpflegung (Bordkasse) · Hafengebühren und Treibstoff (Bordkasse) · Reinigung/Endreinigung (Bordkasse) · Bettwäsche (Bordkasse) · Gas (Bordkasse) · An- und Abreise zum/vom Abfahrtshafen · Persönliche Ausgaben · Versicherungen · Kaution.
11.3 Bordkasse
Die Bordkasse umfasst Verpflegung, Hafengebühren, Treibstoff, Reinigung/Endreinigung, Bettwäsche und Gas. Gemäss internationaler Usanz ist der Skipper von der Bordkasse ausgeschlossen und beteiligt sich nicht an den Kosten. Die Bordkasse wird zu gleichen Teilen auf alle Crewmitglieder (ohne Skipper) aufgeteilt und vor Ort bar abgerechnet. Die geschätzte Höhe wird in der Ausschreibung angegeben.
Art. 12 Kaution
Für allfällige Schäden am Schiff wird eine Kaution verlangt. Die Höhe wird in der Ausschreibung angegeben und ist vor Ort beim Vercharterer zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Törnende und Schadensüberprüfung zurückerstattet.
Art. 13 Reisedokumente
Du bist für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Bitte überprüfe gleich bei der Buchung deine Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Lagoo empfiehlt, die Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen beim Hausarzt zu überprüfen.
Art. 14 Beanstandungen
Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich per E-Mail an info@lagoo.ch geltend gemacht werden. Du bist verpflichtet, bereits während des Törns vor Ort vom Skipper oder Vercharterer eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche deine Beanstandung und deren Inhalt festhält.
Art. 15 Datenschutz und Bildrechte
Die im Zusammenhang mit dem Meilentörn gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der TN können von Lagoo dauerhaft archiviert und ohne Anspruch auf Vergütung für Kommunikationszwecke von Lagoo eingesetzt werden.
Art. 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten zwischen Lagoo und den TN unterstehen dem Schweizerischen Recht. Örtlich zuständig ist das ordentliche Gericht am Sitz von Lagoo (Zürich). Im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG, SR 944.3) ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus den Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (SR 272).
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR VERMITTLUNGSGESCHÄFT (YACHT CHARTER SERVICE)
Art. 1 Geltungsbereich
Diese ergänzenden Bestimmungen gelten für alle Vermittlungsleistungen der Lagoo GmbH im Bereich Yacht Charter Service und ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese Bestimmungen vor.
Art. 2 Vermittlungstätigkeit
2.1 Rolle von Lagoo
Lagoo tritt bei Yacht Charter Buchungen ausschliesslich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vercharterer (Charter-Unternehmen) auf. Lagoo ist nicht Vertragspartner des Charter-Vertrages. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Vercharterer zustande.
2.2 Anwendbare Bedingungen
Für die Yacht Charter gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Versicherungsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Vercharterers. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
2.3 Vermittlungsgebühr
Lagoo kann für die Vermittlungsleistung eine Gebühr erheben, die in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Diese Gebühr ist unabhängig vom Charter-Preis und wird bei Buchung fällig.
Art. 3 Buchung und Zahlung
3.1 Buchungsablauf
Die Buchung erfolgt über Lagoo. Nach Prüfung der Verfügbarkeit beim Vercharterer erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit den Vertragsbedingungen des Vercharterers.
3.2 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vercharterers und werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
3.3 Vermittlungsgebühr
Die Vermittlungsgebühr von Lagoo ist bei Buchung sofort fällig und wird separat vom Charter-Preis in Rechnung gestellt.
Art. 4 Stornierung und Umbuchung
4.1 Stornierungsbedingungen
Für Stornierungen gelten ausschliesslich die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vercharterers. Diese werden dem Kunden vor Buchung mitgeteilt.
4.2 Vermittlungsgebühr bei Stornierung
Die Vermittlungsgebühr von Lagoo ist bei Stornierung nicht erstattungsfähig. Zusätzlich erhebt Lagoo eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120 für die Abwicklung der Stornierung.
4.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur nach Massgabe der Bedingungen des Vercharterers möglich. Lagoo erhebt für die Bearbeitung von Umbuchungen eine Gebühr von CHF 120.
Art. 5 Haftung
5.1 Haftungsausschluss Lagoo
Lagoo haftet nicht für die Erfüllung der Leistungen des Vercharterers. Dies umfasst insbesondere: Zustand, Ausstattung und Seetüchtigkeit der Yacht · Verfügbarkeit der Yacht zum vereinbarten Zeitpunkt · Mängel an der Yacht oder deren Ausrüstung · Schäden, die während der Charter entstehen · Verhalten des Personals des Vercharterers · Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Vercharterer.
Vorbehalten bleibt eine Haftung von Lagoo für eigenes vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten bei der Auswahl des Vercharterers.
5.2 Sorgfaltspflicht
Lagoo verpflichtet sich, nur mit seriösen und zuverlässigen Vercharterern zusammenzuarbeiten und diese sorgfältig auszuwählen.
5.3 Unterstützung bei Beanstandungen
Bei gerechtfertigten Beanstandungen unterstützt Lagoo den Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Vercharterer, haftet jedoch nicht für das Ergebnis.
Art. 6 Pflichten des Kunden
6.1 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, Lagoo vollständige und korrekte Angaben zu machen, insbesondere bezüglich: Anzahl der Personen · Segelerfahrung und Qualifikationen · Besondere Anforderungen oder Wünsche.
6.2 Qualifikationsnachweis
Der Kunde muss die vom Vercharterer geforderten Qualifikationsnachweise (Segelscheine, Funkzeugnisse etc.) rechtzeitig vorlegen.
6.3 Vertragsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsbedingungen des Vercharterers vor Buchung sorgfältig zu lesen und zu akzeptieren.
Art. 7 Versicherungen
7.1 Verantwortung des Kunden
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die erforderlichen Versicherungen abzuschliessen. Lagoo empfiehlt dringend: Reiserücktrittsversicherung/Annullierungskostenversicherung · Skipperhaftpflichtversicherung · Charter-Kautionsversicherung · Kranken- und Unfallversicherung mit Einschluss von Wassersportunfällen · Such-, Bergungs- und Rückführkostenversicherung.
7.2 Versicherungspartner
Lagoo empfiehlt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Yachtversicherungen wie PANTAENIUS oder vergleichbaren Anbietern.
Art. 8 Beanstandungen
8.1 Beanstandungen vor Ort
Beanstandungen bezüglich der Yacht oder der Leistungen des Vercharterers müssen sofort vor Ort beim Vercharterer schriftlich geltend gemacht werden. Der Kunde muss sich eine schriftliche Bestätigung der Beanstandung geben lassen.
8.2 Beanstandungen nach Rückkehr
Beanstandungen müssen spätestens 4 Wochen nach Rückkehr schriftlich per E-Mail an info@lagoo.ch gemeldet werden. Lagoo leitet die Beanstandung an den Vercharterer weiter und unterstützt bei der Klärung.
Art. 9 Datenweitergabe
Lagoo gibt die für die Charter-Buchung erforderlichen Personendaten an den Vercharterer weiter. Dies umfasst Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Qualifikationsnachweise. Die Datenschutzerklärung von Lagoo bleibt anwendbar.
Art. 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten zwischen Lagoo und dem Kunden gilt Schweizerisches Recht. Örtlich zuständig ist das ordentliche Gericht am Sitz von Lagoo (Hinwil). Für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vercharterer gelten die Bedingungen des Vercharterers.